Wer führt Psychotherapie durch?
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“, insbesondere “Psychologischer Psychotherapeut” ist seit dem 01.01.1998 gesetzlich geschützt. Psychotherapeuten sind Diplom-/bzw. Master-Psycholog*innen und Ärzt*innen (im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie teils auch Sozialpädagog*innen), die über ihr abgeschlossenes Studium hinaus eine umfangreiche Ausbildung in einem oder mehreren Psychotherapieverfahren absolviert haben. Die oft zu findende Bezeichnung „Psychologische Beratung“ kann hingegen von einer Vielzahl weiterer Anbieter*innen genutzt werden, die teils über eine sehr viel geringere Qualifikation verfügen oder gar der Esoterik, schlimmstenfalls der Scharlartanerie zuzuordnen sind.
Ein zu beachtendes Qualitätsmerkmal stellt in dieser Gruppe der Titel „Heilpraktiker*innen mit Zusatztitel Psychotherapie“ dar. Die Leistungen der „Psychologischen Berater*innen“ können i.d.R. nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Eine genaue Information über die Art der Qualifikation der Anbieterin oder des Anbieters sollte in diesem Fall der Behandlung unbedingt vorausgehen.
Zur Verwechslung führen häufig auch die Bezeichnungen „Psychologe“, „Psychiater“ und „Psychotherapeut“. Psycholog*innen sind i.d.R. Absolvent*innen eines Hochschulstudiums der Psychologie (Diplom-Psycholog*innen oder Master-Psycholog*innen). Dieses Studium beschäftigt sich mit der Lehre des Erlebens und Verhaltens, einer empirischen Humanwissenschaft. Diplom/Master-Psycholog*innen beschäftigen sich im Studium mit dem Erleben und Verhalten in verschiedensten Kontexten (z.B. Klinische Psychologie, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie, Werbepsychologie, Verkehrspsychologie und Grundlagenforschung in verschiedensten Bereichen). In der Klinischen Psychologie geht es um das Erleben und Verhalten unter dem „Gesundheitsaspekt“, wozu die theoretischen und praktische Erklärung und Behandlung von Krankheitsbildern gehört, die in der Gesellschaft langläufig als Psychologie bezeichnet wird.
Klinisch spezialisierte Psycholog*innen absolvieren häufig eine mindestens fünfjährige Zusatzausbildung zum „Psychologischen Psychotherapeuten“, der mit der Approbation abgeschlossen wird, und sind erst dann Spezialist*innen in der Anwendung eines Psychotherapieverfahrens. Psychiater*innen sind Fachärzt*innen, die im Anschluss an ein Hochschulstudium der Medizin eine Facharztspezialisierung im Bereich „Psychiatrie“ absolviert haben. „Psychiatrie“ bedeutet wörtlich übersetzt „Seelenheilkunde“ und deckt die medizinisch-medikamentöse Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen ab. Psychiater*innen sind durch das Studium und die Facharztausbildung noch nicht in Psychotherapie qualifiziert. Auch Ärzt*innen müssen den Titel „Ärztlicher Psychotherapeut“ durch eine Zusatzausbildung erwerben, die i.d.R. jedoch weniger umfangreich ist als die des Psychologischen Psychotherapeut*innen.
Da Psychiater*innen die Spezialist*innen für die medizinisch-medikamentöse Behandlung psychischer Probleme und Störungen sind, ist in einem Teil der psychotherapeutischen Behandlungen eine enge Zusammenarbeit zwischen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen notwenig. Die/der Psychotherapeut*in führt dabei die Psychotherapie durch, die/der Psychiater*in koordiniert die medikamentöse Behandlung.