Wer zahlt die Psychotherapie?
In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für wissenschaftlich anerkannte und bewährt wirksame Verfahren die vollen Behandlungskosten. Als gesetzlich Versicherte(r) haben sie die freie Wahl unter den Vertrags-Psychotherapeut*innen. Sie dürfen eine(n) Psychotherapeut*in aufsuchen, ohne vorher eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren zu müssen. Sie brauchen nur eine gültige Krankenversicherungskarte.
Entschließen Sie und die/der Psychotherapeut*in sich zu einer Psychotherapie, muss ein Antrags- und Genehmigungsverfahren mit ihrer Krankenkasse abgewickelt werden, da diese Leistungen nicht automatisch übernommen werden. Die bürokratische Seite erledigt dabei die/der Psychotherapeut*in. Im Rahmen der Beantragung müssen Sie lediglich einmal eine Ärztin oder einen Arzt, z.B. Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt aufsuchen, die/der abklärt, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen oder ob etwas gegen eine Psychotherapie spricht.
Privat versicherte Patient*innen sollten sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Psychotherapie genehmigt wird und ob psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sind. Hier ist die Handhabung z.T. recht unterschiedlich.