Einleitung einer Psychotherapie
Im telefonischen Erstkontakt kann bereits besprochen werden, ob ein psychotherapeutisches Angebot im Gegensatz zu anderen unterstützenden Angeboten oder Behandlungsverfahren sinnvoll erscheint. Es wird nun ein persönliches Erstgespräch - eine Psychotherapeutische Sprechstunde - vereinbart, in dem abgeklärt wird, ob eine ambulanten Psychotherapie erforderlich ist und welche Therapieform ggf. zur Anwendung kommen sollte. Das Erstgespräch dient auch zur Prüfung, ob die Basis für ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Patient*in und der behandelnden Psychotherapeutin gegeben ist.
Nachdem im Erstgespräch in Notwendigkeit einer Psychotherapie abgeklärt wurde und Sie und die Therapeutin sich zur Zusammenarbeit entschlossen haben, wird die eigentliche Therapie in mehreren Sitzungen (sog. Psychotherapeutische Sprechstunden und sog. Probatorische Sitzungen) vorbereitet. Neben der formalen Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse treffen wir mit Ihnen Zielvereinbarungen und erstellen gemeinsam mit Ihnen auf der Basis Ihrer Lebensgeschichte ein individuelles Behandlungsprogramm.
In der eigentlichen Psychotherapie werden die Ziele anhand des erstellten Behandlungsprogramms erarbeitet, wobei sich die Dauer der Behandlung und die Frequenz der Sitzungen nach dem Umfang der Problembereiche, Ihrem Leidensdruck und natürlich auch nach dem Entwicklungsprozess in der Therapie richtet. So können psychotherapeutische Behandlungen zwischen wenigen Sitzungen und umfangreichen Behandlungen variieren.
Formal wickeln wir das gesamte Antrags- und Genehmigungsverfahren direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Rahmen der Beantragung müssen sie lediglich einmal eine Ärztin/einen Arzt, z.B. Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt aufsuchen, der abklärt, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen. Ansonsten benötigen Sie für das Erstgespräch und weitere Kontakte nur Ihre Versicherungskarte und ggf. eine Überweisung zur Psychotherapie.